Bezuschussungen zu Tagungen/ Messen

Die Weesbach-Stiftung fördert Veranstaltungen im Rahmen des Stiftungszieles. Nicht gefördert werden Veranstaltungen, die durch Aussteller oder Messe-Beiträge hauptsächlich finanziert werden.

Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand der Weesbach-Stiftung. Eine Einreichung eines Förderantrags verpflichtet die Weesbach-Stiftung nicht zur Förderung.

Die Weesbach-Stiftung erwartet im Falle einer Förderung, dass sie als Förderer genannt wird, dies gilt auch in entsprechende Publikationen.

Anträge können das ganze Jahr eingereicht werden. Wenn der Fördertopf für das Jahr verbraucht ist, findet keine Förderung mehr statt.

Vom Antragsteller wird erwartet, dass er das Ziel und den Teilnehmerkreis darstellt. Des Weiteren sind Gesamtkosten zu nennen und wie diese sich aufteilen, sowie die Gesamtfinanzierung erfolgen soll.

Vom Antragsteller wird erwartet, dass er das Ziel und den Teilnehmerkreis darstellt. Des Weiteren sind Gesamtkosten zu nennen und wie diese sich aufteilen, sowie die Gesamtfinanzierung erfolgen soll.