Für eine Teilnahme an diesem Regelleistungsmarkt müssen anspruchsvolle Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Anforderungen und Voraussetzungen zur Teilnahme am Regelleistungsmarkt, vor allem jene die Mindestleistung betreffend, schließn die meisten der etwa 400.000 KMUs von der aktiven Teilnahme am Regelleistungsmarkt aus. Diese Betriebe können nur selten 1 MW oder mehr weg- bzw. zuschalten.
Derzeit sind keine Bestrebungen bekannt, die Anforderungen und Voraussetzungen in naher Zukunft zu ändern. Damit nicht nur großen Unternehmen, sondern auch ein großer Teil der KMU am Regelenergiemarkt teilnehmen können, muss eine einfache Möglichkeit der Bündelung von vielen Anbietern geschafft werden, so genannte große virtuelle Stromabnehmer. Ein wichtiger Schritt in dieser Richtung ist die Identifizierung und Definition von typischen Anlagen ohne großen individuellen Aufwand für die KMUs. Besonders gut geeignet sind Betriebe mit Dreischichtbetrieb oder mit einem über die Woche gleichbleibenden hohen Stromverbrauch.
In den nächsten Arbeitspaketen werden daher ausgewählte Prozesse in mittelständischen Industriebetrieben analysiert, das Einsparpotential und die notwendigen Investitionen ermittelt sowie die Hemmnisse und Grenzen des industriellen Lastmanagements beleuchtet.